Dieses Rechtsdokument muss jede offizielle oder massgeschneiderte Datei der Datenbank begleiten. Es darf weder verändert noch entfernt werden. Dieses Dokument betrifft jeden Gebrauch der Datenbank weltweit. Dieses Dokument löst alle frühere Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen ab.
Ich stimme der nachfolgenden Lizenzvereinbarung zu
Open Access Lizenzvereinbarung
zwischen
ETH Zürich & Bundesamt für Gesundheit (nachfolgend BAG genannt)
wobei ETH Zürich durch Prof. Michael Siegrist vertreten wird
(Lizenzgeber)
und
dem Lizenznehmer/der Lizenznehmerin
1. Definition der Datenbank
Auf die online Version der Schweizer Nährwertdatenbank kann über die Webseite
http://nwdb.ethz.ch:8080/nwdb/request?xml=MessageData&xml=MetaData&xsl=SearchField&lan=de&pageKey=Start
zugegriffen werden.
Im Folgenden bezeichnet "Datenbank" den oben genannten online Zugriff sowie alle Daten, die über diese Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank erhältlich sind.
Die Datenbank beinhaltet Informationen über die Zusammensetzung von in der Schweiz erhältlichen Lebensmitteln.
2. Lizenz der ETH Zürich und des BAG
ETH Zürich und BAG gewähren dem Lizenznehmer/der Lizenznehmerin eine einfache, nicht übertragbare, nicht ausschliessliche, weltweit gültige, gebührenfreie Lizenz für die nicht-kommerzielle Nutzung der Datenbank gemäss den Bedingungen und Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung.
3. Lizenzumfang
a. Verwendung der Datenbank
Die Verwendung und Vervielfältigung der Datenbank in irgendeiner Form zu persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecken ist gestattet, sofern der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin folgende Pflichten erfüllt. Ein Vertrieb der Datenbank ist hingegen, auch zu nicht-kommerziellen Zwecken, ausdrücklich untersagt.
b. Modifikationen
Eine Modifikation der Datenbank ist nicht erlaubt.
c. Verteilung der Datenbank an Dritte
Der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin darf die Datenbank nicht an Dritte weitergeben oder übertragen.
4. Geistiges Eigentum und andere Rechte
Die Datenbank ist und bleibt im Besitz der ETH Zürich und des BAG, das geistige Eigentum in Bezug auf die Datenbank ist und bleibt ebenfalls bei der ETH Zürich und beim BAG.
5. Unterhalt, Support, Aktualisierungen
ETH Zürich und BAG haben keine Pflicht jeglicher Art die Datenbank zu unterhalten, Support zu liefern oder die Datenbank zu aktualisieren oder zu korrigieren. ETH und BAG lehnen alle mit der Verteilung, Instandsetzung oder Korrektur der Datenbank zusammenhängenden Kosten ab.
6. Garantie
Die Datenbank wird im gegenwärtigen „ist“-Zustand zur Verfügung gestellt. ETH Zürich und BAG geben keine Garantie jeglicher Art bezüglich der Datenbank. Ausgeschlossene Garantieleistungen beinhalten beispielsweise, aber nicht ausschliesslich:
7. Haftung
ETH Zürich und BAG lehnen alle Haftungsansprüche ab. Weder ETH Zürich noch BAG übernehmen jegliche Haftung für jede Art von direkten oder indirekten Schäden, abgesehen von den durch die gesetzlichen Bestimmungen definierten Ausnahmen (Artikel 100 Schweizerisches Obligationenrecht).
8. Kündigung
Diese Lizenzvereinbarung wird sofort und ohne Benachrichtigung seitens ETH Zürich oder BAG gekündigt, wenn der Lizenznehmer/die Lizenznehmerin irgendwelche Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einhält.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig werden oder nicht durchsetzbar sein, bleibt dieser Vertrag unter Ausschluss der nicht durchsetzbaren Bestimmung in Kraft, es sei denn, dieser Ausschluss würde den vereinbarten Willen der Parteien vereiteln. Eine Bestimmung, die die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ersetzt, sollen die ursprünglichen Absichten beider Parteien so nah als möglich widerspiegeln.
10. Geltendes Recht
Diese Vereinbarung sowie alle aus ihr entstehenden Angelegenheiten werden ausschliesslich nach Schweizer Recht ausgelegt, mit Ausnahme der immaterialgüterlichen Aspekte, die zwingend ausländischem Recht unterstehen.
11. Rechtssprechung
Aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten sollen im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden. Wird keine Regelung erreicht, gilt als alleiniger Gerichtstand Bern. Diese Bestimmung gilt nur für Lizenzen zwischen ETH Zürich & BAG und ausländischen Lizenznehmer/Lizenznehmerinnen.
Durch die Benutzung der Datenbank stimmen sie allen Bedingungen und Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zu.
Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne
graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der
Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese
Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf
Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere
Informationen finden Sie auf
folgender
Seite.
Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or
Internet device, however, some graphics will display correctly
only in the newer versions of Netscape. To get the most out of
our site we suggest you upgrade to the newer browser.
More
information